VERHALTENSMAXIME

Maxime & Regeln - 120er ClubFür unsere Club-Mitglieder gelten folgende Verhaltensmaximen und Regeln:

Maxime 1

  • Ziel und Zweck des 120er Club ist es, GESUND - VITAL - GEISTIG FIT Älter zu werden,  und persönlich mit bestmöglichen Exempel dieser "IDEE DES ÄLTER WERDENS", voran zu gehen

Maxime 2

  • Wir, die 120er Club-Mitglieder, sind ehrlich, integer, und haben einen einwandfreien Leumund.

Maxime 3

  • Unsere Mitglieder verhalten sich zuvorkommend, höflich, stehen für einander ein, und helfen einander, wo dies nötig und auch gefragt ist.

Maxime 4

  • Physische sowie psychische Gesundheit ist uns wichtig, diesbezüglich gehen wir als Vorbild voran.

Maxime 5

  • Es ist eine Ehrensache, aus Gründen der persönlichen Gesundheit, die Kyäni Gesundheits-Produkte für sich selbst zu nehmen.

Maxime 6

  • Wir unterstützen - wenn möglich und nur wo es nötig sein sollte -, den Club bei Anlässen.

REGELN ZUR ORGANISATION (STATUTEN)

Regel 1

  • Die Generalversammlung der Club-Mitglieder ist das oberste Organ des Clubs.
  • Die jährliche Generalversammlung findet generell in den ersten 4 Monaten des neuen Jahres statt und wird vom Club-Präsidenten/in einberufen. Von Club-Mitgliedern wird erwartet, an dieser teil zu nehmen. Kann ein Club-Mitglied nicht zum gegebenen Datum erscheinen, so ist der/die Präsident/in zu benachrichtigen.

Regel 2

  • Der Vorstand des Clubs besteht aus dem/der Präsidenten/in, dessen Stellvertreter/in, dem/der Kassier/in und dem/der Revisor/in. 
  • Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Vorstands. 

Regel 3

  • Mitglieder des Privatclub können natürliche Personen werden, welche Ziel und Zweck des Clubs anerkennen und zu fördern bereit sind. Der Club besteht aus Aktivmitgliedern.
  • Die einstweilige Mitgliedschaft des Clubs ist vom Mai 2019 bis Dezember 2019 auf 30 - 40 Personen beschränkt; ab dem 1. Januar 2020 kann auf maximal 120 Mitglieder erhöht werden.
  • Für den Fall, das sich im Laufe der Zeit mehr Interessenten als Mitglieder melden, kann die Generalversammlung (GV) die Anzahl der Mitglieder auf maximal 1'200 erhöhen. Eine weitere Erhöhung der Mitgliedschaft kann wiederum durch die GV beschlossen werden. 

Regel 4

  • Solange die GV die Maximalanzahl Mitglieder nicht auf über 120 erhöht hat, unterliegt das Prozedere der Mitgliedsaufnahme dem/der Club-Präsidenten/in. Aufnahmegesuche sind schriftlich (kurzes Email) an den/die Präsidenten/in zu richten. Er/sie hat das Recht, Personen als Mitglieder aufzunehmen, abzulehnen, und Mitglieder aus dem Club zu entlassen.
  • Mitglieder, welche gegen die Maxime/Regeln des Clubs verstossen, und/oder den guten Namen des Clubs in Verruf bringen, wird die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung aberkannt. 
  • Der Austritt ist in schriftlicher Form (od. Email), spätestens 2 Monate vor Jahresende an den/die Präsidenten/in zu richten.

Regel 5

  • Der Mitgliedsbeitrag von Juni 2019 bis Dezember 2019 beträgt Sfr. 70.- und ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Ab 1.Januar 2020 beträgt der Mitgliedsbeitrag Sfr. 120.- und ist dann jährlich im ersten Monat vom Jahr zu entrichten. Mitglieder die im Laufe des Jahres eintreten, bezahlen den Mitgliedsbeitrag pro rata. Der Mitgliedsbeitrag gilt immer pro Person, nicht für Gemeinschaften. Der Mitgliedsbeitrag ist bei einem Austritt nicht rückerstattbar.

Regel 6

  • Für die Schulden des Clubs haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung des Präsidenten, dessen Stellvertreter, Kassier, Revisor oder der Club-Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

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